Aktueller Stand Schweiz – 21. September 2026
Am 26. August 2026 wurde erstmals bei einem Pferd eine in der Schweiz erworbene West-Nil-Virus-Infektion bestätigt. Das Pferd stand in Kaisten im Kanton Aargau, war nie im Ausland und hatte neurologische Symptome. Es hat sich inzwischen erholt. Der Befund wurde durch das Institut für Virologie und Immunologie (IVI) diagnostisch bestätigt.
Das ist epidemiologisch bedeutsam, weil WNV damit nicht mehr nur bei Schweizer Mücken beziehungsweise beim Menschen nachgewiesen wurde: 2022 erfolgte der erste Nachweis in einheimischen Stechmücken im Tessin, 2025 wurde der erste lokal durch Mücken übertragene menschliche Fall bestätigt und 2026 nun erstmals eine autochthone Infektion eines Pferdes. Das IVI schreibt, dass sich damit die Vermutung erhärtet, dass sich das Virus auch nördlich der Alpen zunehmend etabliert.
Für Pferde ist besonders wichtig:
Etwa 80 % der Infektionen verlaufen ohne erkennbare klinische Erkrankung. Rund 10 % der infizierten Pferde können neurologische Symptome entwickeln. Der offizielle Schweizer Massnahmenplan nennt für neuroinvasive Verläufe eine Mortalität von rund 30–40 %.
Etwa 80 % der Infektionen verlaufen ohne erkennbare klinische Erkrankung. Rund 10 % der infizierten Pferde können neurologische Symptome entwickeln. Der offizielle Schweizer Massnahmenplan nennt für neuroinvasive Verläufe eine Mortalität von rund 30–40 %.
Typisch beziehungsweise verdächtig sind insbesondere zentralnervöse Symptome unbekannter Ursache, beispielsweise Ataxie bis hin zum Festliegen; auch hohes Fieber kann auftreten. Die Inkubationszeit wird für Pferde mit etwa 3 bis maximal 14 Tagen angegeben.
Eine direkte Übertragung Pferd → Pferd oder Pferd → Mensch findet nicht statt. Pferde und Menschen gelten epidemiologisch als sogenannte Fehl- bzw. Sackgassenwirte, weil die Viruskonzentration im Blut nicht ausreicht, damit sich Mücken am Pferd infizieren und das Virus weitertragen. Der wesentliche Kreislauf besteht zwischen Wildvögeln und Stechmücken, insbesondere Culex-Arten.
Für die Schweiz relevant ist ausserdem, dass verschiedene potenzielle Überträgermücken bereits vorkommen, darunter Culex pipiens, Culex modestus, Aedes albopictus und Aedes japonicus.


Impfung
Für Pferde stehen in der Schweiz zugelassene Impfstoffe zur Verfügung. Der Schweizer Massnahmenplan 2026 nennt zwei zugelassene Impfstoffe. Ziel der Impfung ist insbesondere der Schutz vor schweren Krankheitsverläufen.
Das BLV weist darauf hin, dass bei hohem Fieber oder neurologischen Auffälligkeiten unverzüglich eine Tierärztin oder ein Tierarzt beigezogen werden sollte.
👉 West-Nil-Fieber ist in der Schweiz eine zu überwachende Tierseuche und meldepflichtig.
👉 West-Nil-Fieber ist in der Schweiz eine zu überwachende Tierseuche und meldepflichtig.
Das IVI empfiehlt bei Verdachtsfällen die parallele Untersuchung auf Virusgenom und Antikörper. Beim lebenden Pferd können Serum und Liquor für den Virusgenomnachweis sowie Serum für den Antikörpernachweis untersucht werden; der Impfstatus muss angegeben werden.
Hauptquellen: BLV – IVI – BLV – BAG
Übersicht über Pferdekrankheiten: https://www.equinella.ch/home/
© Alle Rechte Fair Horse by Corinne Hauser
Weitere Informationen:
Pferdefütterung: www.bestofhorsehay.com
Pferdewissen und Pferdegesundheit: https://www.fairhorse.ch/wissen-fur-alle